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20.11.09 - Versicherungen dürfen gebündelt werden

Vermieter sind berechtigt, die von ihnen für ihre Mietwohnungen aufgewandten Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe mit seinen Mietern abzurechnen.  

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Mieter die Abrechnung der Betriebskosten auch denn nachvollziehen können, wenn der Vermieter eng zusammenhängende Kosten in einem Betrag zusammenfasst. Allerdings hat der Mieter das Recht, die Belege beim Vermieter einzusehen. (AZ: VIII ZR 346/08)

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