4.02.10 - BGH zur Eigenbedarfskündigung
In seinem Urteil vom 27. Januar 2010 (Az. VIII ZR 159/09; bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht) hat der BGH entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist.
In seinem Urteil vom 27. Januar 2010 (Az. VIII ZR 159/09; bisher nur als Pressemitteilung veröf-fentlicht) hat der BGH entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Auch Nichten und Neffen seien so eng mit dem Vermie-ter verwandt, dass es nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Bezie-hung oder soziale Bindung bestehe. Der VIII. Zivilsenat hat hierdurch den lange umstrittenen Personenkreis des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB konkretisiert und die Rechte des Vermieters gestärkt.
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