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Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wasser und Heizung machen regelmäßig de
Ein WEG-Verwalter haftet einem vermietenden Sondereigentümer nicht wegen verspät
Außenwasseranschlüsse sollten rechtzeitig entleert werden
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21.12.09 - Zwischenablesung – Heizung ablesen

Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus, muss der Zähler für den Verbrauch (Heizung und Warmwasser) abgelesen werden. Die Kosten für die Zwischenablesung muss der Vermieter übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof. <!-- /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:""; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman";} @page Section1 {size:595.3pt 841.9pt; margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; mso-header-margin:35.4pt; mso-footer-margin:35.4pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} -->

Die Richter sehen in diesen Kosten keine Betriebskosten, die dem Vermieter laufend entstehen. Der Mieter müsse die Kosten für die Zwischenablesung deshalb nur übernehmen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist. (Bundesgerichthof Karlsruhe AZ: VIII ZR 19/07

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