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BGH: Heizkörper können Sondereigentum sein
Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten
BGH: Heizkörper können Sondereigentum sein
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11.05.10 - Intelligente Zähler zur Energieverbrauchsminimierung

Mit dem Ziel der Energieeinsparung schreibt das Energiewirtschaftsgesetz den Messstellenbetreibern seit 1. Januar 2010 in § 21b Abs. 3 beim Neuanschluss für Strom und Gas in Gebäuden die Verwendung von intelligenten Zähleinrichtungen, sogenannten Smart Metern, vor. Das gilt für den Neueinbau von Messeinrichtungen oder bei einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments, wenn der Einbau „technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“ ist. Energieversorgungsunternehmen haben im Rahmen von Pilotprojekten durch die bessere Kon-trolle eine Verbrauchseinsparung von 5 bis 10 Prozent ermittelt. Endverbraucher haben die Mög-lichkeit, auf eigene Kosten für ihre Bestandsanlagen den Einbau eines Smart Meters bei ihrem Versorgungsunternehmen (VU) zu beantragen. Die genaue und permanente Ermittlung des Verbrauchs bietet sowohl den Nutzern als auch den VU eine bessere Planungsgrundlage zur Anpassung. Dementsprechend sollen ab Ende 2011 ver-schiedene zeitunabhängige Tarife angeboten werden. Allerdings werden damit auch sensible Daten übertragen, so dass ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gerichtet werden muss.
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